Die Grundregeln beim Drogennotfall im Überblick:

Grundregel Nummer 1:
Ruhe bewahren

Grundregel Nummer 2:
Den Patienten nie alleine lassen
(evtl. eine dritte Person losschicken, um Hilfe zu holen).

Grundregel Nummer 3:
Nachdem man sich einen Überblick verschafft hat:
Erste Hilfe leisten und evtl. den Notarzt Tel. 112 verständigen

Grundregel Nummer 4:
Drogenreste sicherstellen und dem Notarzt übergeben

Grundregel Nummer 5:
Angehörige verständigen


GRUNREGEL Nr. 1
:
Ruhe bewahren.

Wichtig ist, dass der Patient keinen Moment aus den Augen gelassen
wird. Hat man als Helfer das Gefühl, die Situation nicht alleine meistern
zu können, ist es wichtig, rechtzeitig jemanden loszuschicken, der den Notarzt verständigt. Wenn der Notfall auf anonymen Großevents, z.B.
der Mayday oder dem Dom, eintritt: Nicht zögern, auch fremde Hilfe in Anspruch zu nehmen. Wenn man niemanden kennt, muss man zufällig
in der Nähe stehende Personen ansprechen und beauftragen, den
Notarzt zu rufen.

GRUNDREGEL Nr. 2:
Den Patienten nie alleine lassen
(evtl. eine dritte Person losschicken, um Hilfe zu holen.).

Als nächstes gilt es, ruhig und Schritt für Schritt, die Situation
zu analysieren und folgende Fragen zu klären:
Welche Symptome liegen vor?
(Übelkeit, Halluzinationen)
Was kann ich akut und vor Ort dagegen tun?
(Beschreibung der notwendigen Maßnahmen folgen unten)
Kann ich die Situation alleine meistern oder brauche ich Hilfe?
(z.B. durch einen Notarzt)
Um abschätzen zu können, wie sich die Situation weiter
entwickeln kann, ist die Beantwortung folgender Fragen wichtig:

- Welche Drogen, einschließlich der legalen Drogen, hat der Betroffene
zu sich genommen?
- Welche Mengen davon hat er wahrscheinlich eingenommen?
- Sind Vorschäden wie Herzerkrankungen, Allergien, Leberschäden, Nierenschäden oder psychische Erkrankungen bekannt?

Letzteres ist wichtig, um besondere Risiken abschätzen zu können,
die bei vorgeschädigten Personen bestehen können.
Die ersten beiden Fragen sind gerade bei illegalen Drogen oft
schwierig zu beantworten. Wer sich mit Drogen auskennt, hat aber
anhand der Beschwerden zumindest einen groben Anhaltspunkt,
welche Gruppe von Drogen wahrscheinlich eine Rollen spielt.
Freunde wissen oft, welche Drogen der Betroffene am liebsten nimmt.
Wenn der Betreffende noch Drogenreste bei sich führt, sollten diese unbedingt sichergestellt werden (für evtl. notwendige spätere Analysen).
Wurden die Drogen geschluckt, kann es sinnvoll sein, Erbrechen
auszulösen, um einen Teil der Drogen zu entfernen. Hierzu kann
man entweder dem Vergifteten den Finger in den Hals stecken oder
reichlich Salzwasser trinken lassen.
(Weiteres siehe: Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Übelkeit und Erbrechen).

Wenn die Situation nicht alleine zu bewältigen ist, muss der Notarzt verständigt werden. Wichtig ist, mit diesem Schritt nicht zu lange
zu warten. Nicht wenige Menschen sind an Drogen verstorben, weil
sie nicht rechtzeitig ärztliche Hilfe bekommen haben.
Manchmal z.B. bei der Vergiftung mit Opiaten hat man nur wenige
Minuten Zeit. Dem Notarzt muss unbedingt mitgeteilt werden,
welche Drogen eingenommen wurden. Zum einen gibt es gefährliche Wechselwirkungen von Drogen und Notfallmedikamenten, zum anderen
kann der Notarzt so viel gezielter Hilfe leisten.
Eine Anmerkung sei noch gestattet: Falsch angewandt, können viele Gegenmittel einen Menschen schwer schädigen und im schlimmsten Fall sogar umbringen. Wir können nur jedem Laien dringend davon abraten,
mit medikamentösen Gegenmitteln herumzuexperimentieren.
Grund zur Sorge vor rechtlichen Folgen besteht bei Verständigung des Notarztes nicht: Der Arzt unterliegt der Schweigepflicht. Er darf weder der Polizei noch sonst jemanden etwas weitersagen.

Mit der Einleitung der ersten Hilfe vor Ort sollte man sofort beginnen,
wenn man sich einen Überblick verschafft hat. Wer keine Erste Hilfe
leistet, macht sich strafbar.

GRUNDREGEL Nr.3:
Nachdem man sich einen Überblick verschafft hat:
Erste Hilfe leisten und evtl. den Notarzt verständigen
(siehe auch Grundregel 2).

GRUNDREGEL Nr4:
Drogenreste sicherstellen und dem Notarzt übergeben.

Wenn es Angehörige, z.B. Eltern oder Lebensgefährten gibt, ist es sinnvoll, diese zu verständigen. Bei Minderjährigen sollte man dem Notarzt auf jeden Fall, sofern man das weiß, die Telefonnummer und die Adresse der Eltern nennen. Ärzte müssen sich vor bestimmten Eingriffen, z.B. der Gabe von Medikamenten, rechtlich absichern und so geht keine wertvolle Zeit verloren.

GRUNDREGEL Nr 5:
Angehörige verständigen.

Ouelle:
Dr. Bernhard Van Treeck, Drogen-Notfall, Schwarzkopf&Schwarzkopf, 1998.